Johanna Onischke Rechtsanwältin

SCHÜTZEN SIE IHRE PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN!

Durch Marken können Sie Ihre Produkte oder Ihre Dienstleistungen wiedererkennbar machen und bei Ihren Kunden positive Assoziationen hervorrufen. Marken zählen zum geistigen Eigentum eines Unternehmens und bekannte Marken sind ein eigener Vermögenswert. Im gesellschaftlichen Interesse bleiben Marken für denjenigen monopolisiert, der sie zuerst benutzt hat. Daher sind durch das Markengesetz bestimmte Bereiche von der Benutzungsfreiheit durch jedermann ausgenommen.

Markenrechtlichen Schutz für Ihre Produkte oder Dienstleistungen können Sie nach erfolgter Anmeldung und Eintragung einer Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt erlangen. Schutzfähig sind alle Zeichen, die geeignet sind, Ihre Produkte oder Dienstleistungen zu denen anderer Unternehmen abzugrenzen. Sie können Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen sowie Farben und akustische Signale als Marke schützen lassen. Mit der Eintragung der Marke erwerben Sie das exklusive Recht, Ihre Marke für Ihre geschützten Produkte oder Dienstleistungen zu nutzen. Sie können Ihre Marke allerdings auch verkaufen oder Dritten ein Nutzungsrecht daran einräumen.

Nutzen Sie meine Erfahrung bei der Durchführung von Markenanmeldungen sowie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer eigenen markenrechtlichen Ansprüche oder bei der Abwehr fremder Ansprüche.